Auslandseinsatz versichern

Ein Auslandseinsatz bedeutet für jeden Soldaten und seine Familie stets eine außergewöhnlich große Belastung, sowohl in physischer als auch in psychischer Hinsicht.

Leider sind Tod und Verwundung Teil dieser Einsätze. Es ist deshalb besonders wichtig, sich frühzeitig und umfassend über alle Aspekte zu informieren. Gerade auch im Hinblick auf die eigene Versorgung und die der Familie gilt es frühzeitig Vorsorge zu treffen. Die Bundeswehr bietet bei Auslandseinsätzen für die Soldatinnen und Soldaten einen finanziellen Ausgleich im Todesfall. Häufig reicht dieser Schutz jedoch nicht aus, sodass für die Angehörigen meist zum persönlichen Verlust auch finanzielle Probleme hinzukommen.

Welche Versicherungen sind im Auslandseinsatz besonders wichtig

Es gibt verschiedene Versicherungen für den Auslandseinsatz des Soldaten. Art und Umfang richtet sich nach der persönlichen Situation des Einzelnen und sollte individuell ermittelt werden. Hierbei spielen z. B. der Familienstand oder private Darlehen für Immobilen eine wesentliche Rolle die es zu beachten gilt.

Wichtig hierbei sind die:

Sonderregelungen bei Versicherungen

Bei Versicherungen für den Auslandseinsatz müssen einige Sonderregelungen beachtet werden.

Wichtig dabei ist die sogenannte “Kriegsklausel”.

Bei Lebens- oder Unfallversicherungen muss das “passive Kriegsrisiko” im Versicherungsschutz mitversichert sein. Nur so ist gewährleistet, dass im Versicherungsfall entweder die Versicherung oder bei Leistungsverweigerung des Versicherers aufgrund der Kriegsklausel, die Ausfallbürgschaft des Bundes greift. Dies bieten leider nicht alle Anbieter in den jeweiligen Verträgen an.

Wichtig ist es den Versicherer vorher über den bevorstehenden Auslandseinsatz zu informieren. Am Ende dieser Seite finden Sie entsprechende Checklisten zum Download.

Die Ausfallbürgschaft des Bundes

Neben dem Einsatzversorgungsgesetz greift auch unter bestimmten Vorraussetzungen die Ausfallbürgschaft des Bundes. Das bedeutet, dass für den Fall in dem eine private Versicherung eines Soldaten unter der Berufung auf die „Kriegsklausel“ die Leistung verweigert, greift die Ausfallbürgschaft des Bundes und die Soldaten oder deren Angehörige erhalten unter Einhaltung der Prüfung der Angemessenheit einen finanziellen Schadenausgleich in angemessener Höhe. Die Angemessenheit ob der gewählte Versicherungsschutz anhand der persönlichen Lebensverhältnisse nachvollziehbar ist, wird dabei vom Bund geprüft.

Bei Lebensversicherungen entfällt die Prüfung bis zu einer Versicherungssumme von 250000.-€.

Voraussetzungen:

  • Eine Unfall-, Dienstunfähigkeits- und Lebensversicherung muss aktiv bestehen
  • Der Soldat muss Versicherungsnehmer sein
  • Die Meldung der Auslandseinsatzes beim Versicherer muss erfolgt sein
  • Das passive Kriegsrisiko in der Lebensversicherung muss mitversichert sein
  • Die Beitragszahlung muss erfolgt sein

Checkliste und Musterformulare

Als Gedankenstütze und Kopiervorlage stellen wir Ihnen eine Checkliste und Musterformulare zum Download bereit. Diese sollten Sie individuell anpassen und personalisieren.

Checkliste

Checkliste hier downloaden

Meldung eines Auslandseinsatz an die Lebens- und Unfallversicherung

Meldung hier downloaden

Vollmacht für Beihilfe

Beihilfevollmacht hier downloaden

 

Das "passive" und "aktive" Kriegsrisiko

Anhand dieser Kurzbeschreibung möchten wir im Wesentlichen den Unterschied beider Formen beschreiben.

Von einem passiven Kriegsrisiko sprechen wir:

  • Wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt oder verletzt wird, an denen sie nicht aktiv beteiligt war.

Von einem aktiven Kriegsrisiko sprechen wir:

  • Wenn die versicherte Person bei Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen getötet wird, an denen sie aktiv beteiligt war.

Häufige Fragen zu Versicherungen für den Auslandseinsatz

Bei einem Auslandseinsatz sollten Sie das erhöhte Risiko absichern. Eine Unfall- Dienstunfähigkeit- und Risikolebensversicherung sind abhängig von Ihrem Familienstand sinnvoll. Wichtig ist der Einschluss des „passiven Kriegsrisiko“ in den Verträgen.

Neben dem Einsatzversorgungsgesetz greift auch unter bestimmten Voraussetzungen die Ausfallbürgschaft des Bundes. Das bedeutet, dass für den Fall in dem eine private Versicherung eines Soldaten unter der Berufung auf die „Kriegsklausel“ die Leistung verweigert, greift die Ausfallbürgschaft des Bundes und die Soldaten oder deren Angehörige erhalten unter Einhaltung der Prüfung der Angemessenheit einen finanziellen Schadenausgleich in angemessener Höhe.

Bei Lebens- oder Unfallversicherungen muss das “passive Kriegsrisiko” im Versicherungsschutz mitversichert sein. Wichtig ist es den Versicherer vorher über den bevorstehenden Auslandseinsatz zu informieren.