Auswirkungen für Soldaten auf Zeit durch das GKV-Versichertenentlastungsgesetz

9. Februar 2020 10:38 am | in News

Neue Optionstarife für Soldaten auf Zeit mit großen und kleinen Anwartschaftsversicherungen auf konkret vereinbarte Beihilfetarife bei der Continentale Krankenversicherung.

Am 01.01.2019 ist das GKV-Versichertenentlastungsgesetz in Kraft getreten. Soldaten auf Zeit (SaZ) können sich nun nach Dienstzeitende in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichern. Dafür wurde der Beihilfeanspruch für die Zeit der Übergangsgebührnisse durch einen Zuschuss zu den Beiträgen in der GKV oder PKV ersetzt.

Als langfristiger Vertragspartner der Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes hat die Continentale Krankenversicherung a.G. ihr Produktangebot zukunftsorientiert angepasst und erweitert.

Besonderes Highlight: Die 24-monatige Orientierungsphase

Nach Dienstzeitende beginnt für ehemalige SaZ oft eine berufliche Orientierungsphase. Eine Entscheidung zum weiteren Versicherungsschutz wird meist erst dann getroffen, wenn der berufliche Weg klar ist. Sprich, ob es z. B. als Beamter, Angestellter oder Selbstständiger weitergeht. Die neuen Optionstarife bieten u.a. deswegen passgenaue Lösungen von der Zusatzversicherung bis zur Krankenvollversicherung. Der besondere Vorteil ist, dass der Versicherungsschutz je nach gewähltem Optionstarif eine Orientierungsphase von bis zu 24 Monate unter bestimmten Voraussetzungen bietet. Innerhalb dieser Orientierungsphase kann ohne erneute Gesundheitsprüfung umgestellt werden.

Zum Beispiel: Wenn der SaZ innerhalb der 24-monatigen Orientierungsphase als Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, kann er seine Option nutzen, um einfach in die private Krankenversicherung zu wechseln. Und das, wie gesagt, ohne erneute Gesundheitsprüfung.