Bild mit Versicherungsordnern

Diensthaftpflicht – Versicherung für Soldaten

4. Februar 2022 7:59 am | in News

Als Zeitsoldat (SaZ) oder Berufssoldat haftet jeder persönlich für schuldhaftes Verhalten im Dienst gegenüber dem Dienstherren. Leistet die Bundeswehr wegen der Pflichtverletzung eines Soldaten Schadenersatz an eine Zivilperson, kann sie den Soldaten in Regress nehmen.

Nach § 24 Abs. 1 Soldatengesetz haften Sie für Schäden, die Sie direkt oder indirekt der Bundeswehr zufügen.

Wichtig: Deshalb sollten Sie zu Dienstbeginn eine eigene Diensthaftpflicht in Kombination mir einer Privathaftpflicht abschließen.

Die Diensthaftpflicht

Je nach schwere der Schuld werden Sie als Soldat in Regress genommen:

Hierbei wird gemäß den “Einziehungsrichtlinien“ die Haftung festgelegt und damit die Ersatzforderung definiert. Der Dienstherr unterscheidet dabei nach fahrlässigem, grob fahrlässigen und in Kauf nehmen von Schädigungen und vorsätzlichen Verschulden.

  • vorsätzlichem Verschulden:

Bei vorsätzlicher Schädigung des Dienstherrn hafteten Sie in unbegrenzter Höhe.

  • in Kauf nehmen von Schädigungen:

Haben Sie die Dienstpflichtverletzung zwar wissentlich in Kauf genommen, wollte aber den Dienstherrn nicht schädigen, beträgt die Regressnahme sechs brutto Monatsgehälter.

  • grob fahrlässigem Verschulden:

Bei grob fahrlässigem Verhalten beträgt die Regressnahme immer noch drei Monatsgehälter.

  • fahrlässigem Verschulden:

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften Sie als Soldat nicht.

Auch beim Führen von Fahrzeugen, im Dienst oder bei Verlust der persönlichen Ausrüstungsgegenstände kann eine Haftung für den Soldaten entstehen.

Die Diensthaftpflicht über nimmt für Sie die Prüfung der Haftung.

Trifft Sie ein Verschulden, wird der entstandene Schaden erstattet. Ein wichtiger Bestandteil ist neben dem Schadenausgleich der „passive“ Rechtsschutz. Dadurch werden bei unbegründeten oder überzogenen Forderungen die Kosten übernommen, die zur Durchsetzung der Schadenablehnung erforderlich sind.

Die Privathaftpflichtversicherung

Auch außerhalb der Dienstzeit haften Sie für Schäden, die Sie anderen zufügen.

Mit Dienstbeginn endet in der Regel die beitragsfreie Versicherung in der Haftpflicht der Eltern. Spätestens jedoch, wenn Sie einen eigenen Hausstand beziehen oder eine Familie gründen.

Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Diese können Sie mit der Diensthaftpflicht kombinieren und bietet dadurch Schutz im privaten und dienstlichen Bereich.

Ob beim Sport, als Fußgänger, Radfahrer oder auf einer Party – jedem passiert hin und wieder ein kleineres oder größeres Missgeschick. Kleinere Schäden, wie z. B. das zerbrochene Weinglas bei Bekannten, könnten aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Wird jedoch etwas Wertvolleres beschädigt, sieht das schon ganz anders aus. Und wird gar eine Person verletzt, kann der Schadensersatz leicht in die Millionen gehen.

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet mit seinem Privatvermögen.

Die 5 wichtigsten Versicherungen für Soldaten im Überblick:

Fazit

Die Diensthaftpflicht in Verbindung mit der Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Soldaten. Diese schützt Sie im dienstlichen und privaten Bereich vor der finanziellen Belastung von Schäden die Sie anderen zufügen. Dabei prüft die Haftpflichtversicherung die Haftungsfrage und erstattet den Schaden an Dritte oder lehnt unbegründete Ansprüche für Sie ab. Durch die passive Rechtsschutzfunktion übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten, die zur Durchsetzung der Schadenablehnung bei unbegründeten oder überzogenen Forderungen notwenig sind.

Eine Absicherung der dienstlichen und privaten Haftung ist für Soldaten dringend erforderlich.