
Ab dem 01.07.2021 werden die Beiträge in der Pflegepflichtversicherung für Soldaten erhöht
Alle Zeit- und Berufssoldaten benötigen eine Pflegepflichtversicherung. Kann ich jetzt wechseln? Habe ich jetzt eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit? Lohnt sich ein Versicherungsvergleich für mich?
Bestehende Verträge sowie alle Beiträge bei Neuabschlüssen werden angepasst. Von der Beitragserhöhung sind also Neu- sowie Bestandskunden in der privaten Pflegepflichtversicherung für Soldaten betroffen und das durchgängig bei allen Gesellschaften. Leider begründet dies nicht immer eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit und die Möglichkeit für einen Wechsel zu einem anderen Versicherer. Dennoch kann ein Vergleich lohnend sein.
Für einen Vergleich gilt immer die Unterscheidung nach kleiner und großer Anwartschaft. Je nachdem ist auch ein eventueller Wechsel sinnvoll.
In der Pflegepflichtversicherung können die Alterungsrückstellungen, von einer bereits bestehenden privaten Pflegepflichtversicherung bei einer Kündigung und Wechsel zu uns, mitgenommen werden. Es ist daher davon auszugehen, dass die Beiträge der Pflegepflichtversicherung bei einem Wechsel zu uns angeglichen werden und ähnlich sind.
Die kleine Anwartschaftsversicherung
Hier kann ein Vergleich lohnend sein. In der kleinen Anwartschaftsversicherung werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Das bedeutet, diese gehen bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer auch nicht verloren. Allerdings ist immer der eigene Gesundheitszustand wichtig. Sind Sie gesund, steht auch einem Wechsel der Gesellschaft nichts im Weg.
Bei uns, der Continentale Versicherung und Empfehlungspartner der FöG des DBwV, kostet die kleine Anwartschaft aktuell 0,95€. Hinzu kommen die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung.
Hier können Sie Ihren aktuellen Beitrag für die kleine Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung für Soldaten ermitteln und einen Vorschlag anfordern oder Antrag stellen.
Die große Anwartschaftsversicherung
Bei der großen Anwartschaftsversicherung ist ein Wechsel nicht immer sinnvoll. Dort werden in der Regel Alterungsrückstellungen für später gebildet. Diese Rückstellungen gehen bei einer Kündigung und Wechsel zu einem anderen Versicherer verloren und müssen neu aufgebaut werden. Sollten Sie also schon lange eine große Anwartschaft besitzen, muss die Sachlage genau betrachtet werden. Auch ist der eigene Gesundheitszustand wichtig und nur gesunde Personen sollten einen Wechsel in Erwägung ziehen.
Hier können Sie ein unverbindliches Angebot für die große Anwartschaft anfordern.
Fazit
Die private Pflegepflichtversicherung erhält eine generelle Beitragsanpassung bei allen Gesellschaften. Ein Vergleich kann für den Einzelnen lohnend sein. Dabei ist immer die persönliche Situation zu betrachten und hängt von der Art der Anwartschaft ab. Unsere Experten beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen. Hier können Sie sich einen Telefontermin zur persönlichen Beratung reservieren. Sollten Sie sich für einen Wechsel zu uns entscheiden, können Sie unseren Online – Wechselservice nützen. Somit ist Ihr persönlicher Aufwand sehr gering.