Kann ich mich als Soldat in der Familienversicherung meines Ehepartners versichern?

28. Juni 2020 8:23 pm | in News

Diese Frage muss leider mit einem klaren NEIN beantwortet werden. Soldaten mit unentgeltlicher truppenärztlicher Versorgung (freie Heilfürsorge), haben keine Möglichkeit sich in der Familienversicherung also in der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) des Partners beitragsfrei mitzuversichern.

Jeder Soldat muss zu Beginn seiner Dienstzeit neben der freien Heilfürsorge eine eigene Pflegeversicherung abschließen. Diese kann er sowohl in der GKV oder einer PKV (privaten Krankenversicherung) versichern.

Der Vorteil der Pflegeversicherung in der PKV ist klar der aktuelle Beitrag. Dieser richtet sich nicht wie in der GKV nach Einkommen, sondern nach dem aktuellen Alter des Soldaten zu Beginn des Vertrages. Somit lässt sich sicherlich einiges an Beitrag sparen.

Die Familie des Soldaten

Die Familie des Soldaten also Ehepartner und Kinder können je nach Tätigkeit in die GKV oder PKV. Sollte der Ehepartner ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis also einen Job mit mehr als monatlich Brutto  450.-€ bis maximal 5212,50 € Einkommen ausüben, muss dieser sich in der GKV versichern. Dort können dann die Kinder beitragsfrei mitversichert werden. Bei einem Einkommen darüber oder bei Selbständigen ist eine PKV möglich.

Mein Ehepartner ist nicht berufstätig

Dann besteht die Wahlmöglichkeit zwischen der GKV und PKV für die Familie. Dies bedeutet ich muss meine Familie entweder freiwillig in der GKV versichern oder mich für eine PKV entscheiden. Der Vorteil der Versicherung in der GKV ist wieder die beitragsfreie Familienversicherung der Kinder. In der PKV muss ich für jeden versicherten einen eigenen Beitrag nach Alter bezahlen, was aber nicht unbedingt mehr kosten muss. Sicherlich sind aber für viele die meist besseren Leistungen in der PKV nicht uninteressant.

Müssen Kinder in die Familienversicherung des Ehepartners

Bei Kinder haben Sie die Wahlmöglichkeit. Sie können diese evtl. über die GVK beim Ehepartner mitversichern oder sich für eine beitragspflichtige Versicherung in der PKV entscheiden. Wenn Sie die Leistungen der PKV bevorzugen sollten Sie sich für diese Versicherungsmöglichkeit entscheiden. Allerdings ist die Rückkehr in die GKV für die Kinder erst dann wieder möglich, wenn diese selbst eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen oder ein Studium beginnen. Ein ständiges Wechseln geht also nicht.

GKV oder PKV – für welches System soll ich mich entscheiden

Diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dies sollten Sie am besten bei einer persönlichen Beratung klären, da die Situationen und persönlichen Belange eines Jeden unterschiedlich sind.